AGB B2B

1. Vertragspartner

Ihr Kaufvertrag kommt mit Off-Road-Products, Vorholzstr. 5. 89343 Jettingen-Scheppach OT. Ried zustande.

Inhaber: Siegfried Vadasz

Telefon: 08225-309045

Email: info@off-road-products.de

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE813599878

2. Geltungsbereich

2.1 Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und in Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen Geschäftskunden, die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, und Off-Road-Products gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Geschäftskunden in Ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung, dies unter Einbeziehung der besonderen Geschäftsbedingungen von Off-Road-Products für die verschiedenen Services, die nicht eine Warenbestellung zum Gegenstand haben. Die besonderen Geschäftsbedingungen der Services befinden sich bei den jeweils angebotenen Services.

3. Vertragsgegenstand / Vertragsabschluss

3.1. Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch Off-Road-Products zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung gem. § 151 Satz 1 BGB. Die Annahme durch Off-Road-Products erfolgt mit dem Erhalt der Ware durch den Kunden nach Übersendung der Ware durch Off-Road-Products bzw. mit der Ausführung der Dienstleistung beim Kunden durch Off-Road-Products. Bestellt der Geschäftskunde per Internet, so wird Off-Road-Products den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Dieses Bestätigungsschreiben stellt noch keine Vertragsannahme dar.

3.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.

3.3 Im Onlineshop erfahren Sie die Geltungsdauer unserer befristeten Angebote jeweils dort, wo sie im Shop dargestellt werden. Trotz sorgfältiger Bevorratung kann es vorkommen, dass einige Aktionsartikel schneller als vorgesehen verkauft sind. Es gilt nur solange der Vorrat reicht. Off-Road-Products gibt deshalb keine Liefergarantie.

4. Zahlungsarten/-bedingungen

Wir behalten uns vor, die Ware nur gegen Nachnahme bzw.Vorauskasse zu Versenden.

4.1 Bezahlung der Rechnung

Sie können die bestellte Ware, falls dies individuell vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen ab Datum der mitgelieferten Rechnung begleichen.

4.2 Bezahlen per Nachnahme

Wenn Sie die Lieferung gegen Nachnahme wünschen, bezahlen Sie bei der Übernahme der Sendung den Nachnahmebetrag bar an den Postboten oder den Verbringer z.B. der Spediteur. Hinweis: Zum Nachnahmebetrag wird zusätzlich eine Inkassogebühr in Höhe von Euro 10,- (inkl. MwSt.) erhoben.

4.3 Bezahlen per PayPal

Aktuelle Informationen finden Sie hierzu auf unserer Homepage.

4.4 Bezahlen per Banküberweisung

Die Bankdaten werden mitgeteilt sofern die Bezahlart ausgewählt wurde.

5. Mangelnde Verfügbarkeit bestellter Ware oder Dienstleistung, Höhere Gewalt, Selbstbelieferungsvorbehalt

5.1 Sollte Off-Road-Products nach Eingang der Bestellung feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei Off-Road-Products verfügbar ist oder nur mit zeitlicher Verzögerung geliefert bzw. erbracht werden könnte weil der Vorlieferant Off-Road-Products nach Eingang der Kundenbestellung ohne deren Verschulden nicht beliefert oder z. B. eine Rückrufaktion bezüglich des bestellten Artikels auslöst, wird Off-Road-Products den Kunden hiervon umgehend informieren. Der Kunde ist berechtigt, von seinem Angebot zurückzutreten. Bereits erbrachte Zahlungen wird Off-Road-Products unverzüglich nach dem Rücktritt zurückerstatten. Für den Fall, dass der Kunde an seiner Bestellung festhalten will, wird Off-Road-Products dem Kunden eine im Verhältnis zur nicht mehr verfügbaren Ware oder Dienstleistung in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten. Eine Übersendung der angebotenen Ware bzw. eine Erbringung der angebotenen Dienstleistung erfolgt nur, wenn der Kunde das ihm unterbreitete Angebot annimmt.

5.2 In Fällen höherer Gewalt, wie z.B. Krieg oder Kriegsgefahren, Arbeitskampfmaßnahmen (auch in Zulieferbetrieben, von deren Materialbezug die Firma Off-Road-Products abhängig ist), die für die Firma Off-Road-Products nicht vorhersehbar und unvermeidbar sind, ist die Firma Off-Road-Products berechtigt, die Erfüllung des Vertrags um bis zu zwei Wochen ab Eingang der Bestellung hinauszuschieben. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Sollte der Kunde mit der Verschiebung nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen werden ihm unverzüglich erstattet. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

5.3 Im Falle eines rechtswidrigen Arbeitskampfs haftet die Firma Off-Road-Products nur für grobes Verschulden.

6. Lieferung

6.1 Die Lieferung der Ware erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Geschäftskunden ab Laderampe Erstversand.

6.2 Sofern der Kunde einen besonderen Lieferservice bestellt, finden sich hierzu Informationen in den Bedingungen zu den speziellen Lieferservices.

6.3 Liefergebiet Off-Road-Products liefert an Geschäftskunden in diverse europäischen und nicht europäischen Länder.

7. Preis/Fälligkeit

7.1 Die jeweils in der Preisliste angegebenen Preise sind bei Drucklegung der Preisliste anhand der Marktpreise kalkulierte Preisangaben. Sie sind Nettopreise, auf die die jeweilige Mehrwertsteuer zusätzlich zu entrichten ist. Erhebliche Preiserhöhungen (z.B. durch höhere Gebühren, Abgaben, Zölle, Gestehungs- und Transportkosten etc.) nach Drucklegung des Katalogs berechtigen Off-Road-Products zur Weitergabe der Preiserhöhung an den Geschäftskunden. Off-Road-Products wird den Geschäftskunden nach dessen Bestellung über zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen informieren. Maßgebend ist hierbei der Listenpreis am Eingangstag der Kundenbestellung.

Der Geschäftskunde ist in diesem Fall an sein Angebot nicht gebunden, es sei denn, er bestätigt sein Angebot anschließend zu dem geänderten Preis.

7.2 Im Falle einer Bestellung über das Internet gelten die unter Prüfen & Bestellen angegebenen Preise für Bestellungen im E-Commerce.

7.3 Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand, Lieferungdatum etc., sowie die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer.

7.4 Die Forderungen von Off-Road-Products sind im Voraus oder nach Absprache innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.

8. Eigentumsvorbehalt

Off-Road-Products behält sich das Eigentum an allen Waren, die von ihr an einen Geschäftskunden ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Der Geschäftskunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu benutzen, zu verwerten oder weiter zu veräußern. Soweit Off-Road-Products im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Geschäftskunden auf Off-Road-Products bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits Off-Road-Products die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Geschäftskunden die Austauschlieferung von Off-Road-Products erhält.

10. Gewährleistung

10.1 Die Beschaffenheit der zu liefernden Ware einschließlich der Gebrauchsfähigkeit für einen bestimmten Zweck ergibt sich ausschließlich aus den entsprechenden Vereinbarungen der Parteien.Maß- und Gewichts- und Farbabweichungen im Rahmen handelsüblicher Toleranz stellen keinen Mangel dar. Abbildungen in Katalogen und Prospekten sind für die Ausführung nicht verbindlich. Technische und konstruktive Änderungen der Ware bleiben vorbehalten, soweit sie handelsüblich sind, Sie nicht unzumutbar einträchtigen und die Gebrauchsfähigkeit für den vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigen.

10.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.

Im Falle des Verkaufs gebrauchter Ware an einen Unternehmer ist die Gewährleistungsfrist ausgeschlossen.

10.3 Mängelansprüche eines Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß SS 377, 381 HGB nachgekommen ist.

10.4 Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dies dem Lieferanten unverzüglich (spätestens nach 5 Tagen) nach Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder die Mängelanzeige, gilt die Ware hinsichtlich des nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangels als genehmigt, weswegen der Besteller insoweit Mängelansprüche in dieser Hinsicht nicht geltend machen kann.

10.5 Stellt der Besteller Mängel der Ware fest, ist er verpflichtet, dem Lieferanten die beanstandete Ware oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen und diesem eine Überprüfung der beanstandeten Ware innerhalb einer angemessenen Frist zu gestatten. Im Falle der Verweigerung durch den Besteller ist der Lieferant nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Bestellers einzulassen.

10.6 Bei begründeter und rechtzeitiger Mängelrüge ist dem Lieferanten mit angemessener Frist die Möglichkeit zu geben, die Nacherfüllung nach eigener Wahl (Ersatzlieferung, Nachbesserung) vorzunehmen. Der Lieferant ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

10.7 lm Falle einer Nachbesserung sind dem Lieferanten grundsätzlich zwei Nachbesserungsversuche zuzugestehen. Dem Besteller steht das Recht zur Minderung solange nicht zu, wie der Lieferant seinen Verpflichtungen zur Mängelbeseitigung nachkommt und die Nachbesserung nicht fehlgeschlagen ist. Schlägt auch eine zweite Nacherfüllung fehl, kann der Besteller — unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche — die Vergütung mindern oder bei gegebener Verhältnismäßigkeit nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.

10.8 Im Falle einer berechtigten Minderung gemäß vorstehender Ziffer (8) muss diese in einem angemessenen Verhältnis zu Art und Anzahl der aufgetretenen Mängel stehen.

10.9 Im Falle des Lieferantenregresses gemäß S 445a BGB bedarf es für etwaige Mängelrechte des Bestellers gegen den Lieferanten wegen des vom Besteller geltend gemachten Mangels einer sonst erforderlichen Fristsetzung nicht,  wenn der Besteller die verkaufte neu hergestellte Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Kunde des Bestellers den Kaufpreis gemindert hat.

10.10 439 Abs.3 BGB bleibt unberührt. Ein solcher Anspruch auf Aufwendungsersatz ist ausgeschlossen, wenn der Besteller den Mangel der Ware vor Einbau oder Anbringung an die andere Sache kannte.

10.11 Erforderlich i. S. d. S 439 Abs. 3 BGB sind nur solche Aus- und Einbaukosten, die den Aus- und Einbau bzw. das Anbringen identischer Produkte betreffen. Die Kosten sind dem Lieferanten durch Vorlage geeigneter Belege mindestens in Textform nachzuweisen. Die Beweislast für die Erforderlichkeit der Aufwendungen und für das Entfernen mangelhafter und den Einbau mangelfreier Ware liegt beim Käufer. Personal- und Sachkosten, die der Besteller in diesem Zusammenhang geltend macht, sind auf Selbstkostenbasis des Bestellers ohne Gewinnanteil zu berechnen. Ein Vorschussrecht des Bestellers für Aus- und Einbaukosten ist ausgeschlossen.

Es ist dem Besteller auch nicht gestattet, Aufwendungsersatzansprüche für Aus- und Einbaukosten einseitig ohne Einwilligung des Lieferanten mit Kaufpreisforderungen oder anderweitigen Zahlungsansprüchen des Lieferanten aufzurechnen.

10.12 Eine Verhältnismäßigkeit der Kosten der Nacherfüllung muss gegeben sein; dies insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware in mangelfreiem Zustand und unter Berücksichtigung der Bedeutung der Vertragswidrigkeit (z.B. Funktions- oder optischer Mangel). Andernfalls ist der Lieferant berechtigt, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern. S 475 Abs. IV bleibt unberührt.

10.13 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferanten bestehen nur insoweit, als die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Daher bestehen keine Rückgriffsansprüche, wenn der Besteller mit seinem Kunden über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarungen im Rahmen einer Garantie oder aus Kulanz getroffen hat.

10.14 Die Verjährungsfrist für den Rückgriffsanspruch gem. SS 445a, 445b BGB beträgt ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, es sei denn, der letzte Vertrag der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf. In diesem Fall gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

10.15 Der Rückgriffsanspruch gem. SS 445a, 445b BGB ist bis zu einem Höchstbetrag von 150 % des abgerechneten Warenwerts gedeckelt; dies gilt nicht für den Fall eines Regresses, bei dem der letzte Vertrag der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf ist.

10.16 Der Käufer ist verpflichtet vor Ausübung seines Rückgriffsanspruches sämtliche gesetzlich zulässigen vertragsrechtlichen Möglichkeiten gegenüber seinem Vertragspartner (z.B. Verweigerung der Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit oder Beschränkung des Aufwendungsersatzes auf einen angemessenen Betrag) umzusetzen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

11. Haftung

11.1 Off-Road-Products, die Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter haften in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund (ausgenommen vorvertragliche Verletzungen) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Abs. 2 BGB haftet Off-Road-Products im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von Off-Road-Products begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Der Begriff der Kardinalpflichten wird entweder zur Kennzeichnung einer konkret beschriebenen, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden, wesentlichen Pflichtverletzung gebraucht oder abstrakt erläutert als Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei Verzug hat der Geschäftskunde alternativ zum Schadensersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

11.2 Im Falle von Datenverlusten haftet Off-Road-Products nur, wenn der Geschäftskunde die Datenbestände regelmäßig mindestens einmal täglich nachweisbar gesichert hat. Die Haftung für Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein einer Sicherungskopie beschränkt, es sei denn, die Datenverluste wurden von Off-Road-Products vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt. Ansonsten wird mit Ausnahme der Fälle eines Vorsatzes eine Haftung ausgeschlossen.

11.3 Der Umfang einer Haftung von Off-Road-Products nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11.4 Die vorstehenden Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang von Off-Road-Products, ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

12. Rechtswahl

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Off-Road-Products und Geschäftskunden sowie auf die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1988 ist ausgeschlossen.

13. Ausfuhrkontrolle / Exportverbot

Insbesondere bei technischen Produkten kann deren Export in bestimmte Drittländer durch das deutsche Exportrecht verboten oder Genehmigungsvoraussetzungen unterworfen sein. Des Weiteren kann Off-Road-Products von den Herstellern aufgrund von Gesetzen in den Staaten ihres Geschäftssitzes vertraglich auf Exportverbote verpflichtet sein. Der Geschäftskunde verpflichtet sich, vor Exporten sich über mögliche gesetzliche Einschränkungen zu informieren und diese zu beachten sowie im Einzelfall von Off-Road-Products bei der Bestellung oder bei der Lieferung ausgesprochene Exportverbote ebenfalls einzuhalten. Der Geschäftskunde trägt die Kosten für oder im Zusammenhang mit Exporten stets selbst.

14. Verschiedenes

14.1 Ein Recht des Geschäftskunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

14.2 Erfüllungsort ist für Zahlungen der Geschäftssitz von Off-Road-Products. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder bei Firma Off-Road-Products oder der Versandort des ersten Versenders, der für Off-Road-Products tätig wird.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

14.4 Der von uns vertriebene Katalog/die von uns betriebene Website sowie deren gesamter Inhalt insbesondere Texte, Fotos, Bilder, Grafiken, Illustrationen und etwaige Software sowie alle Marken, Patente, Gebrauchsmuster sind sämtlich durch gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, Namens- und Bildrechte, Marken, in Kraft befindliche Patente oder Gebrauchsmuster gegen unberechtigte Nutzung geschützt. Die Nutzung außerhalb des Aussuchens und des Kaufs einer Ware bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung unsererseits oder wenn die jeweiligen Rechte nicht bei uns liegen, von Seiten des Rechteinhabers.

14.5 Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag oder für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrages Günzburg vereinbart.

14.6 Eine Widerspruchsrecht besteht im B2B Bereich nicht. Rücksendungen werden nur akzeptiert wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss gespeichert.

Die Vertragssprache ist deutsch.

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